I. Einleitende Bestimmungen, Vertrag, Bestellung
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen / weiter nur "AGB" / sind die Geschäftsbedingungen, die gemäß § 1751 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. des Bürgerlichen Gesetzbuches in der geltenden Fassung / weiter nur "Bürgerliches Gesetzbuch" / erlassen wurden und regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft ATMOS Chrást s.r.o. mit Sitz in Plzeňská 149, Chrást, 330 03, ID-Nr. 497 12 381, eingetragen im Handelsregister beim Kreisgericht in Pilsen, in der Abteilung C, Einlage 5880 als Lieferant von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen ("ATMOS"). C, Einlage 5880 als Lieferant von Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen ("ATMOS" oder "ATMOS") und die andere Person als Abnehmer der Waren, Arbeiten oder Dienstleistungen ("der Kunde"), unabhängig von der Art des zwischen ihnen geschlossenen Vertrages (Kaufvertrag, Werkvertrag usw...), sofern im Vertrag nichts anderes vorgesehen ist.
Diese AGB schließen die Anwendung von Bedingungen, die der Kunde im Rahmen seiner Geschäftsbeziehungen verwendet, eindeutig aus, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Spezifikation der zu liefernden Waren, der auszuführenden Arbeiten oder der zu erbringenden Dienstleistungen (im Folgenden "Leistungsgegenstand" genannt) wird vertraglich festgelegt, sei es in Form einer zweiseitigen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien, die ausdrücklich als Vertrag bezeichnet wird, sei es in Form einer schriftlichen Bestellung und ihrer schriftlichen Bestätigung als gleichlautende Willensbekundungen über den Vertragsinhalt.
Von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen des schriftlichen Vertrages haben Vorrang vor den einzelnen Bestimmungen dieser Bedingungen. Änderungen des Vertrages oder der Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Alle technischen, Maß-, Farb- und Gewichtsangaben verstehen sich im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen.
Bestellung:
Sofern nicht anders vereinbart, kommt der Vertrag durch die schriftliche, per Fax oder per E-Mail erfolgende Bestätigung der Bestellung des Kunden zustande.
In der Bestellung ist der Kunde verpflichtet, Menge und Art bzw. Produktionsbezeichnung der bestellten Waren oder die Spezifikation der bestellten Arbeiten oder Dienstleistungen anzugeben. Er hat auch den Lieferort, die Art der Beförderung und den Zeitpunkt der Lieferung der bestellten Ware anzugeben. Ist in der Bestellung kein Preis angegeben, so vereinbaren die Parteien den in der aktuellen Preisliste von ATMOS genannten Preis der Ware.
Die in Werbematerialien, Katalogen und im Internet enthaltenen Angebote von ATMOS sind unverbindlich und dienen lediglich der allgemeinen Information über die von ATMOS angebotenen Waren und Dienstleistungen, wobei sich ATMOS das Recht vorbehält, Druckfehler und Mängel zu ändern und zu korrigieren.
II. Preise
Die Preise werden nach Vereinbarung ausgehandelt. Im Falle eines Kaufvertrages ist der Preis der paritätische Preis ab Werkslager von ATMOS, Chrást u Plzně. Im Falle einer Dienstleistungslieferung (Werkvertrag) ist der Preis paritätisch mit FCO, dem Kunden.
Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer; die betreffende Steuer wird am Tag der steuerpflichtigen Leistung in der Höhe der geltenden Gesetzgebung auf diese Preise aufgeschlagen.
Die Preise beinhalten nicht die Kosten für Verpackung, Transport, Dokumentation außerhalb der Konformitätserklärung oder andere notwendige Kosten; diese Kosten werden von ATMOS gesondert in Rechnung gestellt. Hat ATMOS die Installation oder Inbetriebnahme übernommen, haftet der Kunde auch für die ATMOS in diesem Zusammenhang entstehenden Mehrkosten in angemessener Höhe.
Bei der Erbringung von Leistungen behält sich ATMOS vor, Mehrkosten für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen, für Arbeiten während der normalen Betriebszeit des Kunden, für Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit oder für Mehrkosten für die Beseitigung von Hindernissen des Kunden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Auftragsbestätigung nicht bekannt oder offensichtlich waren, zu berechnen.
Wird der Vertragsgegenstand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht innerhalb von 1 Jahr nach Vertragsabschluss fertiggestellt und haben sich in der Zwischenzeit Preise oder Vergütungssätze geändert, ist ATMOS berechtigt, den Preis gemäß der am Tag der tatsächlichen Lieferung des Leistungsgegenstandes gültigen Preisliste von ATMOS zu erhöhen.
III. Zahlungsbedingungen
Die Preise sind in der auf der Rechnung ausgewiesenen Höhe und zu dem dort genannten Termin fällig.
Der Preis gilt als gezahlt, wenn die Zahlung auf dem Konto von ATMOS gutgeschrieben oder an der Kasse von ATMOS in bar bezahlt wird.
Ist die Leistung von Vorauszahlung(en) vereinbart, ist ATMOS nicht verpflichtet, den Leistungsgegenstand vor der Leistung dieser Zahlung(en) zu liefern.
ATMOS ist nicht verpflichtet, Zahlungen in Form von Wechseln oder Schecks anzunehmen. Werden diese angenommen, gehen die Kosten der Diskontierung oder der Einziehung in vollem Umfang zu Lasten des Kunden.
Bei verspäteter Zahlung des Preises des Leistungsgegenstandes vereinbaren ATMOS und der Auftraggeber vertragliche Verzugszinsen in Höhe von 0,1 % des geschuldeten Betrages für jeden Verzugstag, und sei es auch nur für den ersten Tag. Die vereinbarten Verzugszinsen decken keine Schäden ab, die sich aus der Nichterfüllung der Verpflichtung zur Zahlung des Preises ergeben, da die Anwendung des § 1971 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgeschlossen ist.
Der Kunde, der mit der Zahlung des Preises für den Leistungsgegenstand in Verzug ist, ist verpflichtet, ATMOS die Kosten für die Mahnung der fälligen Zahlung und die Kosten für die rechtliche Vertretung im Zusammenhang mit der Mahnung und/oder der Eintreibung der fälligen Zahlung, auch bei außergerichtlichen Verhandlungen, zu erstatten; diese Kosten werden gemäß der Verordnung Nr. 177/1996 Slg. in der zum Zeitpunkt der Forderung geltenden Fassung festgelegt.
Wenn während der Laufzeit des Vertrages die Glaubwürdigkeit des Auftraggebers gemindert wird, insbesondere wenn festgestellt wird, dass der Auftraggeber insolvent ist, seine Zahlungen eingestellt hat usw., oder wenn die Glaubwürdigkeit des Dritten, der für die Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber ATMOS Sicherheit geleistet hat, gemindert wird (z.B. oder wenn der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder einem anderen mit ATMOS geschlossenen Vertrag dauerhaft in Verzug ist, ist ATMOS berechtigt, eine weitere Sicherheit für die Verpflichtung oder die Stellung einer Sicherheit oder Garantie durch eine Bank mit Sitz in der Tschechischen Republik zu verlangen. Bis zur Erbringung der geforderten Sicherheit ist ATMOS berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen, wobei sich der vereinbarte Liefertermin automatisch um diesen Zeitraum verlängert.
Hat der Kunde bei Vertragsabschluss eine Sicherheit geleistet, so finden die Bestimmungen des § 1808 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches keine Anwendung.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen ATMOS ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ATMOS an Dritte abzutreten.
Der Kunde ist zur einseitigen Aufrechnung mit fälligen, unbestrittenen und unverjährten Forderungen gegen ATMOS nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ATMOS berechtigt.
IV. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum am Leistungsgegenstand geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Preises des Leistungsgegenstandes auf den Kunden über; die Gefahr der Beschädigung des Leistungsgegenstandes geht mit der Übergabe des Leistungsgegenstandes an den ersten öffentlichen Transporteur zum Transport oder mit der Übergabe an den Kunden am Sitz von ATMOS auf den Kunden über (siehe Artikel VI der AGB).
Für den Fall, dass der Kunde mit der Zahlung des Preises länger als 30 Tage in Verzug gerät, verpflichtet sich der Kunde, sofern sich der Leistungsgegenstand in seinem Besitz befindet, ATMOS die Verfügung über den Leistungsgegenstand zu gestatten, insbesondere seine Beseitigung zu erlauben.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ATMOS im Falle des Verzugs mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag ein Zurückbehaltungsrecht am Leistungsgegenstand oder an den vom Kunden gelieferten Materialien, technischen Unterlagen usw. ausübt.
V. Lieferfrist
Die Fristen für die Lieferung des Leistungsgegenstandes sind im jeweiligen Vertrag (oder in der Bestellung und deren Bestätigung) festgelegt, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
Die Leistung von ATMOS steht unter dem Vorbehalt der Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere der rechtzeitigen Beibringung von technischen Unterlagen oder Materialien, der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, der Beibringung erforderlicher Genehmigungen und Freigaben, der Erbringung von Mitwirkungsleistungen, etc. ) und auch davon abhängig ist, dass sich der Auftraggeber gegenüber ATMOS nicht mit der Bezahlung einer Geldschuld aus einem anderen Vertragsverhältnis in Verzug befindet, kommt ATMOS während des Zeitraumes des Verzuges des Auftraggebers nicht in Verzug und der Liefertermin des Leistungsgegenstandes verlängert sich automatisch um den Zeitraum des Verzuges des Auftraggebers.
Die Lieferung des Leistungsgegenstandes erfolgt zum Zeitpunkt der Übergabe an das erste öffentliche Transportunternehmen zur Beförderung an den Bestimmungsort oder zur Übergabe an den Auftraggeber am Sitz von ATMOS oder an einem anderen im Vertrag genannten Ort. Für die Übergabe des Leistungsgegenstandes wird ein Lieferschein ausgestellt. Bei der Lieferung von Dienstleistungen, Installationsarbeiten oder Inbetriebnahmen erfolgt die Übergabe durch Übergabe an den Kunden. Es ist ein Übergabeprotokoll zu erstellen.
Der Kunde ist verpflichtet, den Leistungsgegenstand auch dann abzunehmen, wenn er geringfügige oder unwesentliche Mängel aufweist, die einer ordnungsgemäßen Nutzung nicht entgegenstehen. Der Kunde ist ferner nicht berechtigt, die Abnahme des Leistungsgegenstandes zu verweigern, wenn zwischenzeitlich Konstruktions- oder Formänderungen eingetreten sind, die die Gebrauchsfähigkeit des Leistungsgegenstandes nicht beeinträchtigen oder seinen Wert erhöhen.
ATMOS erfüllt ihre Verpflichtung zur Übergabe des Leistungsgegenstandes auch dann, wenn der Auftraggeber zur Übernahme des Leistungsgegenstandes nicht erscheint oder die Übernahme des Leistungsgegenstandes unberechtigt verweigert; in diesen Fällen wird ATMOS dies im Protokoll vermerken und der Leistungsgegenstand gilt als von den Parteien übergeben.
ATMOS ist mit der Erfüllung des Vertrages nicht in Verzug, wenn der Verzug durch Ursachen verursacht wurde, die ATMOS nicht vorhersehen oder verhindern konnte, oder wenn der Verzug durch höhere Gewalt verursacht wurde. Als höhere Gewalt im Sinne des Vertrages gelten Ereignisse, die nicht von den Vertragsparteien abhängen und nicht von ihnen beeinflusst werden können, z.B. Krieg, Mobilisierung, Aufstand, Streik, innere Unruhen, Überschwemmungen, Brände, Naturkatastrophen, Pandemien.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ATMOS den Leistungsgegenstand vor dem vereinbarten Termin liefern kann, und erklärt sich auch bereit, den Vertrag teilweise zu erfüllen.
Bei unvorhergesehenen, von ATMOS nicht verschuldeten Betriebsstörungen, bei Verzögerungen der ordnungsgemäßen, termingerechten und qualitätsgerechten Anlieferung der Komponenten durch Unterlieferanten von ATMOS verlängert sich die vertraglich vereinbarte Lieferzeit um die vertraglich vereinbarte Zeit, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren.
VI. Gefahr der Beschädigung des Leistungsgegenstandes
Die Gefahr der Beschädigung des Leistungsgegenstandes geht zum Zeitpunkt der Lieferung gemäß Artikel IV dieser AGB auf den Käufer über.
ATMOS ist nicht verpflichtet, den Leistungsgegenstand gegen Schäden zu versichern, die während des Transportes des Leistungsgegenstandes zum Kunden entstehen können. Nur im Falle einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien verpflichtet sich ATMOS, den Leistungsgegenstand auf Kosten des Kunden zu versichern, insbesondere gegen Diebstahl, Beschädigung des Leistungsgegenstandes während des Transportes usw., wobei die Versicherungsprämie vom Kunden vor Beginn des Transportes zu zahlen ist.
Im Falle einer Beschädigung des Leistungsgegenstandes durch mangelhaftes Material des Bestellers hat ATMOS Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens und der damit verbundenen Kosten.
Schäden am Leistungsgegenstand, die nach Gefahrübergang auf den Kunden entstehen, berühren nicht die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des vereinbarten Preises und der Kunde ist zur Abnahme des Leistungsgegenstandes verpflichtet.
VII. Schadenersatz
Der Gesamtumfang der Verpflichtung von ATMOS, dem Kunden Sachschäden (Schäden) zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages oder einer Rechtsverletzung entstehen, ist für alle Schadensereignisse in ihrer Gesamtheit auf 10 % des Gesamtvertragspreises für den Leistungsgegenstand begrenzt. Es wird nur der tatsächliche Schaden ersetzt; entgangener Gewinn und andere Arten von Schäden werden nicht ersetzt. Der Schadensersatz ist vorzugsweise in Geld zu leisten. Die vereinbarte Begrenzung des Schadensersatzes gilt nicht für den Ersatz von Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für den Ersatz von Schäden, die durch die Verletzung von Persönlichkeitsrechten entstanden sind. Etwaige von ATMOS an den Kunden gezahlte Vertragsstrafen oder sonstige Pönalen werden in voller Höhe auf den Schadenersatz angerechnet. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt ein Jahr. Dies gilt auch für den Anspruch auf Ersatz von Schäden, die durch einen Produktfehler verursacht wurden.
VIII. Rechte Dritter
Verwendet ATMOS vom Kunden überlassene technische Unterlagen (technische Zeichnungen, Modelle, Muster) oder vom Kunden beigestellte Teile zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes, so steht der Kunde dafür ein, dass Rechte Dritter oder Betriebsgeheimnisse nicht verletzt werden und ist verpflichtet, ATMOS alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Schäden zu ersetzen.
ATMOS ist berechtigt, die Erfüllung des Vertrages bis zur Klärung der Angelegenheit auszusetzen, wenn ihr die Geltendmachung von Rechten Dritter bekannt wird, wobei sich der Liefertermin um den Zeitraum der Aussetzung verlängert, oder aus diesem Grund einseitig schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.
IX. Ansprüche wegen Mängeln
Mängelrüge und Ausübung von Rechten aus mangelhafter Leistung
Der Kunde ist zu einer ersten Prüfung des abgenommenen Leistungsgegenstandes verpflichtet. Stellt der Kunde bei der Untersuchung Mängel am gelieferten Leistungsgegenstand fest, so ist er verpflichtet, diese spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Abnahme schriftlich zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist verliert der Kunde das Recht, Mängel, die bei der Abnahme feststellbar sind, zu rügen.
ATMOS haftet nur für Mängel des Leistungsgegenstandes, die der Leistungsgegenstand zum Zeitpunkt der Übergabe an den Besteller hatte und für Mängel, die innerhalb der Gewährleistungsfrist vom Besteller festgestellt und gerügt werden.
Der Besteller ist verpflichtet, Mängel im Rahmen der Beschaffenheitsgarantie innerhalb der Garantiezeit schriftlich geltend zu machen, und zwar spätestens innerhalb von zehn (10) Kalendertagen ab dem Zeitpunkt, zu dem er den Mangel entdeckt hat oder bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt hätte entdecken müssen, spätestens jedoch bis zum Ende der Garantiezeit.
Die Mitteilung des Mangels hat schriftlich über das Service-Center in der vom ATMOS-Reklamationsverfahren vorgeschriebenen Form zu erfolgen. Diese Mitteilung muss insbesondere Folgendes enthalten:
(a) die zur Identifizierung des Leistungsgegenstandes erforderlichen Daten (Seriennummer des Gerätes)
(b) eine detaillierte Beschreibung des Mangels unter Angabe des Grundes und des Nachweises der einseitigen Haftung von ATMOS für den Mangel, den Zeitpunkt des ersten Auftretens des Mangels
Für den Fall, dass der Kunde einen Mangel am Leistungsgegenstand feststellt, ist er verpflichtet, sich so zu verhalten, dass der Eintritt eines Schadens, der durch den behaupteten Mangel am Leistungsgegenstand verursacht werden könnte, verhindert wird.
Zur Vermeidung von Zweifeln schließen die Parteien ausdrücklich die Anwendung von § 2102 des Bürgerlichen Gesetzbuches aus und vereinbaren, dass ATMOS nicht für Mängel haftet, die sich aus der Verwendung von Material oder Leistungen ergeben, die vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden, oder aus der Verwendung von Material, das auf der Grundlage einer vom Kunden eingereichten Anfrage und Spezifikation verwendet wurde. Der Kunde ist verpflichtet, ATMOS den in diesem Zusammenhang entstandenen Schaden zu ersetzen.
ATMOS wird die geltend gemachten Mängel beurteilen und den Kunden über die Art und Weise der Schadensregulierung informieren.
ATMOS verpflichtet sich, den zu Recht beanstandeten Mangel auf eigene Kosten so schnell wie möglich zu beheben, wobei die Verfügbarkeit der erforderlichen Materialien und Ersatzteile berücksichtigt wird. Die Frist für die Behebung des Mangels wird um den Zeitraum verlängert, in dem der Kunde nicht die für die Behebung des Mangels erforderliche Mitwirkung geleistet hat.
Zur Klarstellung wird zwischen den Vertragspartnern vereinbart, dass ATMOS das Recht hat, die Art der Beseitigung von berechtigterweise geltend gemachten Mängeln zu wählen, d.h. ob ordnungsgemäß geltend gemachte und anerkannte Mängel des Leistungsgegenstandes durch Nachbesserung oder Lieferung eines Ersatzleistungsgegenstandes beseitigt werden sollen.
Der beanstandete Leistungsgegenstand muss in geeigneter Verpackung und grundsätzlich vollständig, d.h. mit allen Bestandteilen, an das ATMOS-Servicecenter geliefert werden. Die Anlieferung eines unvollständigen Gegenstandes kann zur Ablehnung der Reklamation führen. Der Kunde ist verpflichtet, den reklamierten Garantiegegenstand auf eigene Kosten an ATMOS zu liefern. Bei einem stationären Leistungsgegenstand ist der Kunde verpflichtet, einem Vertreter einer autorisierten ATMOS-Servicestelle die Überprüfung am Aufstellungsort innerhalb der vereinbarten Zeit zu ermöglichen. Die genauen Bedingungen für die Inanspruchnahme der Garantie sind in der Garantiekarte für den jeweiligen Leistungsgegenstand (Ware) festgelegt, die Liste der autorisierten Servicezentren des Unternehmens ist auf der Website www.atmos-chrast.cz veröffentlicht.
Im Falle des Leistungsgegenstandes, der in der Erbringung von Dienstleistungen besteht, ist ATMOS verpflichtet, die reklamierten Mängel am Ort der Lieferung des Leistungsgegenstandes zu beseitigen.
Die Parteien schließen hiermit die Anwendung des § 2108 des Bürgerlichen Gesetzbuches aus und die Reklamation des Leistungsgegenstandes berührt nicht die Verpflichtung des Kunden, den vollen Preis des Leistungsgegenstandes innerhalb der Fälligkeit zu bezahlen.
Qualitätsgarantie
ATMOS gewährt eine Garantie für die Qualität des Leistungsgegenstandes.
Die Garantiezeit und die besonderen Bedingungen der für den Leistungsgegenstand gewährten Garantie sind im Garantieschein (Garantieerklärung) oder im Vertrag festgelegt. Sind im Garantieschein und im Vertrag unterschiedliche Garantiefristen angegeben, so gilt die längere der beiden Fristen. Ist in einer schriftlichen Urkunde oder in einem von ATMOS bestätigten Vertrag keine Gewährleistungsfrist angegeben, so leistet ATMOS für die gelieferten Waren, Materialien und Dienstleistungen eine Gewährleistung von 6 Monaten.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Lieferung des Vertragsgegenstandes oder mit dem Datum der Inbetriebnahme des Vertragsgegenstandes, wenn die Lieferung nach dem Vertrag die Inbetriebnahme des Vertragsgegenstandes umfasst.
Voraussetzung für die Gewährung der Qualitätsgarantie ist die Begleichung aller ausstehenden Schulden und Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertrag. Gerät der Kunde mit der Zahlung einer seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ATMOS in Verzug, so ist ATMOS berechtigt, die Erfüllung der Forderung für die Dauer des Verzuges des Kunden auszusetzen, ohne dass dies zu einer Unterbrechung oder Verlängerung der Gewährleistungsfrist führt.
Der Käufer hat keinen Anspruch auf Gewährleistung, wenn der Mangel durch ein äußeres Ereignis verursacht wird, nachdem die Gefahr der Beschädigung der Sache auf den Käufer übergegangen ist.
Für die Anzeige eines unter die Garantie fallenden Mangels und die Ausübung des Rechts auf mangelhafte Leistung gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern in der Garantieurkunde (Garantieerklärung) oder im Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
Die Qualitätsgarantie gilt nicht für Verbrauchsmaterialien (Filter- und Trenneinsätze, Keilketten, Glühlampensicherungen usw.).
Der Kunde hat keine Rechte aus der Qualitätsgarantie in den in der Garantieurkunde genannten Fällen und in den folgenden Fällen:
- Unsachgemäße Bedienung und Wartung des Leistungsgegenstandes, die entgegen den Anweisungen in der Betriebs- und Wartungsanleitung erfolgt,
- unsachgemäße Behandlung und Lagerung des Leistungsgegenstandes,
- Betrieb des Leistungsgegenstandes in einer extrem aggressiven Umgebung (z.B. übermäßige Temperatur, Staub, Feuchtigkeit, chemische oder mechanische Einflüsse),
- Beschädigung des Bolzenblocks durch Korrosion oder Ölabbau infolge unsachgemäßer Verwendung der Maschine oder Vernachlässigung vorgeschriebener Inspektionen,
- wenn Filter, Abscheider und andere Materialien nicht in den in der Betriebsanleitung vorgeschriebenen Intervallen gewechselt werden,
- wenn der Leistungsgegenstand zu anderen als den in der Betriebs- und Wartungsanleitung für den Leistungsgegenstand festgelegten Zwecken verwendet wurde
- wenn der Mangel durch eine unsachgemäße Positionierung des Leistungsgegenstandes in Bezug auf die Zu- und Abführung von Kühlluft verursacht wurde,
- wenn andere als die vorgeschriebenen Schmiermittel verwendet worden sind,
- wenn Nicht-Original-Ersatzteile verwendet wurden,
- wenn die Dichtungen gebrochen wurden,
- wenn das Servicebuch für den betreffenden Leistungsgegenstand den Servicetechnikern bei der Garantiekontrolle nicht vorgelegt wurde oder wenn im Servicebuch die Durchführung der vom Hersteller in der Betriebsanleitung vorgeschriebenen Arbeiten nicht vermerkt ist,
- Störungen des Leistungsgegenstandes, es sei denn, sie sind auf einen Fabrikationsfehler zurückzuführen,
- wenn in die Konstruktion des Leistungsgegenstandes eingegriffen wurde,
- wenn der Leistungsgegenstand während der Gewährleistungsfrist durch eine andere Person als ATMOS oder eine autorisierte Servicestelle repariert wurde,
- wenn der Leistungsgegenstand ohne technische Überprüfung durch den Hersteller oder eine autorisierte Servicestelle an einen Dritten weitergegeben worden ist
- wenn die vorgeschriebenen Garantiekontrollen nicht rechtzeitig durchgeführt und im Serviceheft eingetragen wurden,
- wenn die Reklamation nicht innerhalb von 10 Tagen nach Auftreten des Mangels schriftlich geltend gemacht wird (siehe Bestimmungen über die Geltendmachung von Mängeln)
- wenn der Mangel durch unzureichende Sicherheitsvorkehrungen von einem Dritten verursacht wurde,
- wenn der Leistungsgegenstand nicht in Betrieb genommen wurde oder das Personal des Betreibers nicht durch eine autorisierte Servicestelle geschult und dies im Serviceheft vermerkt wurde
Die Gewährleistung erstreckt sich auch nicht auf Mängel oder Abweichungen, die durch Dritte bei der Installation des Leistungsgegenstandes verursacht werden. Darüber hinaus haftet ATMOS nicht für Mängel, Fehler, Unzulänglichkeiten, Ungenauigkeiten oder Unstimmigkeiten, die durch fehlerhafte, ungenaue oder unvollständige Informationen, Unterlagen, einschließlich technischer Unterlagen und Spezifikationen, des Kunden verursacht werden.
X. Rücktritt vom Vertrag
Die Parteien können vom Vertrag nur in Fällen erheblicher Vertragsverletzung oder in den im Vertrag oder in diesen Bedingungen ausdrücklich vorgesehenen Fällen oder in den in den gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich vorgesehenen Fällen zurücktreten, sofern von diesen nicht abgewichen werden kann. Der Rücktritt wird mit dem Datum der Lieferung an die andere Partei wirksam.
Eine wesentliche Vertragsverletzung bedeutet:
- Verzug des Kunden mit der Zahlung einer Geldschuld aus diesem Vertrag über einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen
- Verzug des Kunden mit einer eventuell vereinbarten Vorauszahlung um mehr als 10 Tage
- wenn das vom Kunden überlassene Material oder die technischen Unterlagen Mängel aufweisen, aufgrund derer der Vertrag nicht erfüllt werden kann, oder wenn die Rechte Dritter gemäß Artikel VIII der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzt werden
- fehlende Mitwirkung des Kunden und daraus resultierende Unmöglichkeit der Leistung durch ATMOS für mehr als 30 Tage
- Verzug von ATMOS mit dem Leistungsgegenstand nach dem bestätigten Leistungstermin und dann nach Ablauf einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist von mindestens 30 Tagen für die Nacherfüllung des Vertrages. Dies gilt nicht, wenn die Verzögerung durch Umstände auf Seiten des Kunden oder höhere Gewalt verursacht wurde.
Der Vertragspartner ist berechtigt, vom Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Zustellung der schriftlichen Rücktrittserklärung an den anderen Vertragspartner zurückzutreten, wenn
- eine Entscheidung über die Zahlungsunfähigkeit des anderen Vertragspartners vom zuständigen Insolvenzgericht ergangen ist
- der Antrag auf Eröffnung des Konkurses vom zuständigen Insolvenzgericht mangels Masse der anderen Partei abgewiesen wurde
- die andere Partei beim zuständigen Insolvenzgericht einen Insolvenzantrag gegen sich selbst gestellt hat
- die andere Partei ihre Zahlungen eingestellt hat.
ATMOS ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner offenen Geldschulden gegenüber ATMOS länger als 30 Tage in Verzug ist, unabhängig davon, ob es sich um Verpflichtungen aus dem Vertrag, von dem zurückgetreten wird, oder aus einem anderen Vertrag handelt. Falls ATMOS nicht zurücktritt, ist ATMOS mit einem solchen Vertrag nicht in Verzug, bis die betreffende Geldschuld beglichen ist.
Kosten, die im Zusammenhang mit dem Rücktritt vom Vertrag und einer allfälligen Rückgabe des Leistungsgegenstandes entstehen, sind vom Kunden zu tragen.
XI. Verbot der Abtretung
Der Kunde ist nicht berechtigt, Verpflichtungen oder Rechte aus dem jeweiligen Auftrag oder Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ATMOS abzutreten, zu übertragen oder auf Dritte zu übertragen.
ATMOS ist berechtigt, den Vertrag auf eine andere Person zu übertragen.
XII. Rechte der Verbraucher
Die Bestimmungen dieses Artikels der AGB gelten nur für solche Verträge, bei denen der Verbraucher oder eine andere Person, die bei Abschluss des Vertrages nicht in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit handelt, als Kunde auftritt. Die Identität und Kontaktdaten von ATMOS sind in der Überschrift der AGB angegeben. Der Leistungsgegenstand, der Preis und das Lieferdatum, die Zahlungsbedingungen, die Art der Lieferung sowie die Kosten der Lieferung des Leistungsgegenstandes werden in der von ATMOS bestätigten Bestellung oder im Vertrag angegeben.
Der Verbraucher ist berechtigt, das Recht auf Reklamation von Mängeln, die an dem Leistungsgegenstand, der ein Verbrauchsgut ist, auftreten, innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt geltend zu machen.
Wurde der Vertrag außerhalb der gewöhnlichen Geschäftsräume von ATMOS geschlossen, ist der Verbraucher berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware vom Vertrag zurückzutreten. Macht der Verbraucher von diesem Recht Gebrauch, so ist er verpflichtet, die im Rahmen des Kaufvertrags erhaltenen Waren spätestens innerhalb von 14 Tagen an ATMOS zurückzusenden.
Kommt es zwischen dem Verbraucher und ATMOS zu einer Streitigkeit aus dem Vertrag, die nicht einvernehmlich beigelegt werden kann, kann der Verbraucher einen Vorschlag zur außergerichtlichen Beilegung dieser Streitigkeit bei der für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten zuständigen Stelle einreichen, d. h. bei der Tschechischen Gewerbeaufsichtsbehörde mit Sitz in Štěpánská 567/15, 120 00 Prag 2, ID-Nr.: 000 20 869, Internetadresse: https://adr.coi.cz/cs. Der Verbraucher kann auch die Online-Streitbeilegungsplattform unter http://ec.europa.eu/consumers/odr nutzen.
Das Europäische Verbraucherzentrum Tschechische Republik mit Sitz in Štěpánská 567/15, 120 00 Prag 2, Internetadresse: http://www.evropskyspotrebitel.cz ist die Kontaktstelle im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Streitbeilegung bei verbraucherrechtlichen Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung über die Online-Streitbeilegung bei verbraucherrechtlichen Streitigkeiten).
Der Verkäufer ist gegenüber dem Käufer nicht an Verhaltenskodizes im Sinne von § 1826 Absatz 1 Buchstabe e des Bürgerlichen Gesetzbuchs gebunden.
XIII. Vertraulichkeit von Informationen, Verschwiegenheitspflicht
Die Parteien sind verpflichtet, über alle nicht allgemein zugänglichen Tatsachen, mit denen sie bei der Durchführung des Vertrages in Berührung kommen, Stillschweigen zu bewahren oder andere beteiligte Personen zur Geheimhaltung zu verpflichten. Die Parteien sind sich darüber einig, dass solche Informationen unter das Geschäftsgeheimnis fallen.
Der Kunde verpflichtet sich, die von ATMOS erhaltenen Informationen (einschließlich technischer Daten über die Produkte, deren Abbildungen, technische Zeichnungen und Spezifikationen, Technologie, Muster) nicht an Dritte weiterzugeben. Der Kunde darf diese Informationen und dieses Know-how mit Zustimmung von ATMOS nur für die ausdrücklich im Vertrag genannten Zwecke und nicht für die eigene Produktion oder für konkurrierende Hersteller verwenden.
Alle zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen bleiben das ausschließliche Eigentum von ATMOS und dürfen vom Kunden nicht vervielfältigt werden.
XIII. Vertragsrecht und Streitbeilegung
Auf die Rechtsbeziehungen der Parteien findet das Recht der Tschechischen Republik Anwendung. Wenn der Vertrag oder die Bedingungen keine eigenen Regelungen enthalten, richten sich die Rechte und Pflichten nach dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg. des Bürgerlichen Gesetzbuches in der geltenden Fassung.
Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die während der Erfüllung des Vertrages aus welchen Gründen auch immer entstehen, werden von ATMOS und dem Kunden in erster Linie gütlich und so schnell wie möglich gelöst. Für den Fall, dass keine Einigung erzielt wird, vereinbaren die Parteien die sachliche Zuständigkeit des tschechischen Gerichts am Sitz von ATMOS.
Wenn der Vertrag oder die Bedingungen einen Verweis auf die INCOTERMS 2010 enthalten, ist dies als Verweis auf die Internationalen Regeln für die Auslegung von Lieferklauseln INCOTERMS 2010 zu verstehen.
XIV. Sonstige Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Zur Vermeidung von Zweifeln wird die Anwendung der §§ 1726, 1729, 1740(3), 1757(2) und (3), 1965, 2104, 2105, 2106, 2107, 2108 des Bürgerlichen Gesetzbuches ausdrücklich ausgeschlossen. Keine der Vertragsparteien hat den Status einer schwächeren Partei.
Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass keine der Bestimmungen dieser Bedingungen für ihn eine überraschende Vereinbarung im Sinne von § 1753 des Bürgerlichen Gesetzbuchs darstellt und dass er den Inhalt der Bedingungen kennt.
XV. Schutz der persönlichen Daten
ATMOS verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Gesetzes Nr. 110/2019 Slg. über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der jeweils gültigen Fassung und der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung).
Weitere Informationen über die Handhabung und Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie unter: atmos-chrast.cz/informace/gdpr
XVI. Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ATMOS sind auf der Website unter folgender Adresse veröffentlicht:
www.atmos-chrast.cz/informace/vseobecne-obchodni-podminky
ATMOS behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen am Inhalt dieser Bedingungen vorzunehmen, die sich auf die Änderung von Rechten und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen beziehen können. ATMOS wird den Kunden mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten einer Änderung der Geschäftsbedingungen schriftlich benachrichtigen. Ist der Kunde mit der vorgeschlagenen Änderung nicht einverstanden und kommt keine Einigung zustande, hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen, sofern dies aufgrund der Art des betreffenden Vertrags möglich ist. Wird der Vertrag vom Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der geänderten Bedingungen gekündigt, so wird davon ausgegangen, dass der Kunde der Änderung zugestimmt hat.
Die Parteien schließen aus, dass über die ausdrücklichen Bestimmungen dieser Bedingungen hinaus Rechte und Pflichten aus der zwischen ihnen bestehenden früheren oder künftigen Praxis oder der allgemeinen oder branchenüblichen Praxis in Bezug auf den Vertragsgegenstand abgeleitet werden können, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Darüber hinaus erkennen die Parteien an, dass sie sich keiner zwischen ihnen bestehenden Gewohnheiten oder Praktiken bewusst sind.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft und gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien, die ab dem Datum des Inkrafttretens entstehen.
Diese AGB sind in tschechischer, englischer, französischer, deutscher, spanischer und polnischer Sprache abgefasst, und im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Sprachfassungen ist die tschechische Fassung maßgebend.
Atmos Chrást s.r.o.